Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

PLAVERS AG, Langenthal · Stand: August 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung sämtlicher Verträge über Reinigungs- und damit zusammenhängende Dienstleistungen zwischen der PLAVERS AG, Sitz in Langenthal (nachfolgend «PLAVERS»), und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde»).

1.2 Die AGB gelten für Leistungen insbesondere in den Bereichen Unterhalts- und Grundreinigung, Wohnungs- und Büroreinigung, Umzugsreinigung, Fenster- und Glasreinigung, Treppenhaus-/Garagenreinigung, Bauendreinigung, Unterhaltsreinigung, Solarpanel-Reinigung sowie vergleichbare Dienstleistungen, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn PLAVERS deren Geltung ausdrücklich und schriftlich anerkennt. Die Annahme der Leistung oder Stillschweigen gelten nicht als Anerkennung.

2. Vertragsabschluss, Offerten und Website-Angaben

2.1 Darstellungen auf der Website, Preisrechner, Aktionspakete und sonstige Kommunikationsmittel stellen grundsätzlich eine unverbindliche Einladung zur Offertanfrage dar und sind kein verbindliches Angebot im Rechtssinne.

2.2 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn PLAVERS den Auftrag ausdrücklich annimmt, insbesondere durch schriftliche Auftragsbestätigung (inkl. E-Mail) oder durch Beginn der Ausführung mit Zustimmung des Kunden.

2.3 Offerten von PLAVERS sind freibleibend, sofern darin keine Annahmefrist genannt ist. Massgeblich ist der in der Auftragsbestätigung festgehaltene Leistungsumfang.

3. Leistungsumfang

3.1 PLAVERS erbringt die Leistungen sorgfältig und fachgerecht nach anerkannten Grundsätzen der Reinigungsbranche im Rahmen des vereinbarten Umfangs.

3.2 Nicht Gegenstand des Auftrags sind – vorbehältlich ausdrücklicher Vereinbarung – insbesondere: Entsorgung von Abfall oder Sperrgut, Transport oder Einlagerung von Mobiliar, handwerkliche Reparaturen, Malerarbeiten, Schädlingsbekämpfung sowie Arbeiten an nicht zugänglichen oder nicht sicher erreichbaren Stellen.

3.3 Weicht der tatsächliche Zustand des Objekts (Verschmutzung, Zugang, Flächen, besondere Risiken) erheblich von den Angaben des Kunden oder von der Offertgrundlage ab, ist PLAVERS berechtigt, den Leistungsumfang und die Vergütung anzupassen, eine Zusatzpauschale zu verlangen oder den Auftrag ganz oder teilweise abzulehnen. Bereits angefallene Aufwendungen, namentlich Anfahrt und bereitgestellte Kapazitäten, können in Rechnung gestellt werden.

4. Preise, Anfahrt und Zuschläge

4.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Ob und inwieweit Mehrwertsteuer geschuldet ist, ergibt sich aus der jeweiligen Offerte bzw. Rechnung und dem anwendbaren Steuerrecht.

4.2 Anfahrtskosten können nach Distanz und Aufwand berechnet werden. Für Aufträge ausserhalb des von PLAVERS definierten Standard-Servicegebiets kann eine Mindestauftragssumme und/oder besondere Anfahrtskonditionen gelten.

4.3 Aktions- und Paketpreise gelten nur im jeweils beschriebenen Umfang und Zeitraum. Individuelle Abweichungen werden gesondert offertiert.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1 Der Kunde stellt sicher, dass PLAVERS zum vereinbarten Termin ungehinderten und sicheren Zugang zum Objekt hat und dass Wasser, Strom sowie erforderliche Informationen zur Verfügung stehen.

5.2 Der Kunde informiert PLAVERS rechtzeitig über besondere Umstände (z. B. empfindliche Oberflächen, Alarmanlagen, Haustiere, Baustellenreste, starke Verschmutzung, Schlüsselregime).

5.3 Verzögerungen oder Mehraufwand wegen fehlender Mitwirkung gehen zulasten des Kunden.

6. Termine

6.1 Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie von PLAVERS ausdrücklich bestätigt wurden.

6.2 Bei Verhinderung aus Gründen, die PLAVERS nicht zu vertreten hat (inkl. höherer Gewalt, Krankheit in wesentlichem Umfang, unvorhersehbare Zugangshindernisse), wird ein Ersatztermin vereinbart. Schadenersatzansprüche wegen Verspätung sind in diesen Fällen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

7. Abbruch oder Ablehnung durch PLAVERS

PLAVERS ist berechtigt, die Ausführung zu verweigern oder abzubrechen, wenn:

  • die Verschmutzung oder die Sicherheitslage eine ordnungsgemässe Ausführung unzumutbar macht;
  • der Kunde wesentliche Angaben falsch oder unvollständig erteilt hat;
  • vereinbarte Vorauszahlungen nicht geleistet wurden; oder
  • die Zusammenarbeit aus wichtigem Grund unzumutbar ist.

In diesen Fällen bleiben bereits erbrachte Leistungen und ausgewiesene Aufwendungen geschuldet.

8. Zahlungsbedingungen

8.1 Rechnungen sind innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern in der Offerte oder Rechnung nichts anderes festgelegt ist.

8.2 PLAVERS kann bei bestimmten Aufträgen eine Anzahlung oder Vorauszahlung verlangen. Ohne rechtzeitige Leistung ist PLAVERS nicht zur Ausführung verpflichtet.

8.3 Bei Zahlungsverzug ist PLAVERS berechtigt, gesetzlichen Verzugszins sowie angemessene Mahnkosten zu verlangen und weitere Leistungen zurückzubehalten.

9. Umbuchung und Stornierung durch den Kunden

9.1 Umbuchungen und Stornierungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).

9.2 Soweit in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes geregelt ist, gelten folgende Stornopauschalen (jeweils in Prozent des vereinbarten Auftragswerts, zuzüglich allfällig geschuldeter MWST):

  • bis 15 Werktage vor dem Termin: 0 %, sofern kein besonderer Aufwand entstanden ist;
  • 10 bis 14 Werktage vorher: 20 %;
  • 4 bis 9 Werktage vorher: 40 %;
  • 0 bis 3 Werktage vorher bzw. bei Nichterscheinen: 80 %.

9.3 Die Geltendmachung eines höheren, konkret nachgewiesenen Schadens bleibt vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

10. Abnahme, Reklamationen und Nachbesserung

10.1 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Ausführung, in jedem Fall innert 48 Stunden, schriftlich zu rügen. Später gerügte offensichtliche Mängel gelten als genehmigt.

10.2 Bei rechtzeitiger und berechtigter Rüge hat PLAVERS das Recht zur Nachbesserung innert angemessener Frist. Weitergehende Ansprüche sind nach Massgabe von Ziff. 11 beschränkt.

10.3 Reinigungsergebnisse können subjektiv wahrgenommen werden. Ein Anspruch auf ein bestimmtes optisches Ergebnis besteht nur im Rahmen des vereinbarten und fachüblich erreichbaren Standards.

11. Haftung

11.1 PLAVERS haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten von PLAVERS oder ihrer Hilfspersonen beruhen.

11.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet PLAVERS nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung für indirekte Schäden und reine Vermögensfolgeschäden (einschliesslich entgangenen Gewinns) wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

11.3 Bestehende Vorschäden, Materialermüdung, unsachgemäss vorbereitete Untergründe sowie Schäden durch Dritte sind von der Haftung ausgeschlossen, soweit PLAVERS diese nicht zu vertreten hat.

11.4 Soweit eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht, richtet sich der konkrete Deckungsumfang nach der jeweiligen Police.

12. Datenschutz

Die Bearbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung von PLAVERS in der jeweils aktuellen Fassung auf der Website.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Textform, soweit nicht eine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist.

13.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

13.3 Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Normen und des UN-Kaufrechts.

13.4 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Langenthal (BE), soweit gesetzlich zulässig. Zwingende Gerichtsstände zugunsten von Konsumentinnen und Konsumenten bleiben vorbehalten.

13.5 Mit der Auftragserteilung bestätigt der Kunde, diese AGB zur Kenntnis genommen zu haben und als Vertragsbestandteil zu akzeptieren.